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Beratung - Familie

1-2,5h Shooting

30 Min.Beim Kunden

Umbuchung & Kündigung

Der Auftragnehmer ist bestrebt, vereinbarte Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhaltung eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 BGB ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt ( z. Bsp. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.) und Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers ( insbesondere die nicht rechtzeitige Mitwirkung) hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten und berechtigen den Auftragnehmer, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug des Auftragnehmers. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen. Kommt ein Aufnahmetermin aus Gründen nicht zustande, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, dann hat der Auftragnehmer das Recht, die Anzahlung als Ausfallhonorar einzubehalten oder ein angemessenes Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 50 % der vereinbarten Gesamtsumme in Rechnung zu stellen. Kommt es Seitens des Auftraggebers in den letzten 10 Tagen vor dem Fototermin zu einer kurzfristigen absage, so behält sich der Auftragnehmer vor, eine Zahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtsumme zu berechnen bzw. 75 % bei Absage in den letzten 5 Tagen des Fototermins.


Kontaktangaben

015222706703

alina-buecher@web.de


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